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Unfallversicherung – was ist das und wen deckt sie ab?

Das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit betrifft alle beruflich tätigen Menschen. Die Unfallversicherung garantiert den Anspruch auf viele Leistungen, die von der Krankenversicherung nicht abgedeckt werden. Ein Arbeitnehmer, der bei einem Arbeitsunfall verletzt wurde oder an einer Berufskrankheit leidet, kann Leistungen erhalten, sofern der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bei der Unfallversicherung angemeldet war. Sie können die Leistungen der freiwilligen Lebensversicherung in Anspruch nehmen, indem Sie auf den Link klicken.

Unfallversicherung – was ist das und wen deckt sie ab?

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist obligatorisch und bietet den Versicherten sozialen Schutz. Die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung im Rahmen der Unfallversicherung ist im Sozialversicherungssystem nicht vorgesehen. Die Unfallversicherung gewährleistet Leistungen bei Unfällen, also Ereignissen, die ohne den Willen einer Person eintreten und deren unmittelbare Folge Gesundheitsschäden sein können. Grundlage für den Abschluss einer Versicherung ist auch eine Berufskrankheit, die durch bestimmte Faktoren im Zusammenhang mit der geleisteten Arbeit verursacht wird.

Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, durch eine äußere Ursache verursachtes Ereignis, das zu Verletzungen oder zum Tod führt und sich im Zusammenhang mit der Arbeit ereignet:

  • während oder im Zusammenhang mit der Ausführung üblicher Handlungen oder Anordnungen von Vorgesetzten durch den Arbeitnehmer,
  • während oder im Zusammenhang mit der Vornahme von Handlungen des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber, auch ohne Befehl,
  • während der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf dem Weg zwischen seinem Sitz und dem Erfüllungsort der Verpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis zur Verfügung steht.

Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt ist. Dies wird durch gesundheitsschädliche Faktoren im Arbeitsumfeld verursacht oder hängt möglicherweise mit der Art und Weise zusammen, wie die Arbeit ausgeführt wird.

Unfallversicherung – was ist das und wen deckt sie ab?

Unfallversicherung – Leistungen

Anspruch auf Krankengeld hat eine versicherte Person, die einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erlitten hat. Die Leistung wird unabhängig von der Dauer der Unfallversicherung in Höhe von 100 % der Bemessungsgrundlage gezahlt. Der Anspruch auf Krankengeld aus der Unfallversicherung besteht ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde. Personen, die unfallversichert sind und durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit arbeitsunfähig werden, wenden daher die sogenannte Unfallversicherung nicht an. Wartezeit, wie beim Krankengeld für die Krankenversicherung.

Sie haben Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung, auch wenn der Krankengeldzeitraum in diesem Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen wurde. Im Falle einer Invalidität aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit hat der Arbeitnehmer sofort Anspruch auf Krankengeld und erhält kein Krankengeld.

Das Unfallkrankengeld wird auch dann gezahlt, wenn die versicherte Person nicht der freiwilligen Krankenversicherung beigetreten ist. Ist der Arbeitnehmer nach Ablauf des Krankengeldbezugs immer noch arbeitsunfähig und verspricht eine weitere Behandlung oder eine heilende Rehabilitation die Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit, hat er Anspruch auf Rehabilitationsgeld.